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Kurzantwort

BAFA-, KfW- und BEG-Förderungen 2026 – Fristen & Voraussetzungen

Kurzantwort: Für die BAFA-Kampagne planen wir intern den Stichtag 31. Dezember 2026. Massgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Merkblätter; Programme können sich ändern.

Noch bis 31.12.2026

BAFA & Energieaudit (DIN EN 16247-1)

  • Antrag vor Beginn der Leistung (typische Pflicht bei BAFA-Energieaudit).
  • Qualifiziertes Audit gemäss Merkblatt; Berichtsinhalte orientieren sich u. a. am BAFA-Leitfaden zur DIN EN 16247-1.
  • Förderhöhe und Zielgruppen: bitte aktuelles Merkblatt prüfen – wir übernehmen die Abgleichung in der Beauftragung.
Zum Energieaudit

KfW & BEG (Gebäude & Wärmewende)

  • KfW: Sanierung und Einzelmassnahmen – Kombination mit Beratungsangeboten möglich, abhängig von Programmphase.
  • BEG: Zuschüsse für Effizienzgebäude, Heizungsaustausch, u. a. Wärmepumpen – Vorrang effizienter Systeme.
  • Energieberaterliche Einordnung: Förderstapel ohne Ausschlussfälle planen.
Sanierung & BEG

Bin ich förderfähig für ein BAFA-Energieaudit?

Ja, wenn Sie die Merkblatt-Voraussetzungen erfüllen (u. a. Unternehmensform, Antragszeitpunkt, inhaltliche Qualifikation des Audits) und die förderfähige Massnahme noch nicht begonnen wurde. Nein bzw. eingeschränkt, wenn bereits nicht förderkonforme Vorleistungen erbracht wurden oder Ausschlussgründe vorliegen.